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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 11 Sa 1261/20   

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https://dejure.org/2021,13478
LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 11 Sa 1261/20 (https://dejure.org/2021,13478)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2021 - 11 Sa 1261/20 (https://dejure.org/2021,13478)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 11 Sa 1261/20 (https://dejure.org/2021,13478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Anwendbarkeit KSchG , Zusammenrechnung mehrerer Arbeitsverhältnisse

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2
    Anwendbarkeit KSchG , Zusammenrechnung mehrerer Arbeitsverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Begründung mehrerer Arbeitsverhältnisse: Zusammenrechnung oder neue Probezeit?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zusammenrechnung von Zeiten aus zwei Arbeitsverhältnissen; Anwendung des KSchG bei unmittelbar anschließendem Arbeitsverhältnis; Unbeachtlichkeit der "juristischen Sekunde" bei Wartezeit nach KSchG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 11 Sa 1261/20
    Eine solche Auslegung wird aber dem Zweck der Wartezeit nicht gerecht (BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - juris Rn. 19; BAG, Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit unter I 2 c der Gründe).

    Setzt sich die Beschäftigung - wie hier - nahtlos fort, ist typischerweise von einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis auszugehen (BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - juris Rn. 19).

    Wenn das Arbeitsverhältnis - wie im Streitfall - ohne zeitliche Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer während der Wartezeit verschiedenartige Tätigkeiten ausgeübt hat (BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - juris Rn. 19; BAG, Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit unter I 2 f der Gründe) oder dem letzten Arbeitsverhältnis ein befristetes mit anderem Inhalt voranging (BAG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT = DB 1981, 2498).

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 11 Sa 1261/20
    Eine solche Auslegung wird aber dem Zweck der Wartezeit nicht gerecht (BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - juris Rn. 19; BAG, Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit unter I 2 c der Gründe).

    Wenn das Arbeitsverhältnis - wie im Streitfall - ohne zeitliche Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer während der Wartezeit verschiedenartige Tätigkeiten ausgeübt hat (BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - juris Rn. 19; BAG, Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit unter I 2 f der Gründe) oder dem letzten Arbeitsverhältnis ein befristetes mit anderem Inhalt voranging (BAG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT = DB 1981, 2498).

    Dieser Fall ist auch gegeben, wenn im Land Berlin ein Arbeitnehmer mit jeweils selbständigem Arbeitsvertrag aus dem Verwaltungsbereich des einen Senators ohne zeitliche Unterbrechung in einen anderen Verwaltungsbereich überwechselt (BAG, Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 11 Sa 1261/20
    Selbst wenn man zugunsten des Landes vorliegend nach den Grundsätzen der subjektiven Determinierung die Anhörung des Personalrats noch als ordnungsgemäß ansehen wollte, ist es ihm verwehrt, im Prozess Kündigungsgründe nachzuschieben, die dem Personalrat nicht mitgeteilt wurden (BAG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - AP Nr. 140 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78

    Befristeter Arbeitsvertrag - ABM

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 11 Sa 1261/20
    Wenn das Arbeitsverhältnis - wie im Streitfall - ohne zeitliche Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer während der Wartezeit verschiedenartige Tätigkeiten ausgeübt hat (BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - juris Rn. 19; BAG, Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit unter I 2 f der Gründe) oder dem letzten Arbeitsverhältnis ein befristetes mit anderem Inhalt voranging (BAG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT = DB 1981, 2498).
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